3.
Wie wird die Vorderkammertiefe vermessen?
Das Meßprinzip zur Vorderkammertiefenmessung basiert auf einem „optischen Schnitt“ durch die Vorderkammer mittels einer Spaltbeleuchtung bei anschließender Bildauswertung. Das rechte Auge wird von rechts, das linke Auge wird von links beleuchtet.
Die Messung erfolgt durch Bildauswertung bei Beleuchtung unter ca. 30° zur optischen Achse.
Es wird die in der Biometrie übliche Vorderkammertiefe gemessen; anatomisch ist dies die Vorderkammertiefe plus Hornhautdicke.
6. Wie häufig darf ein Auge pro Tag mit dem Vorderkammertiefenmesser vermessen werden?
Die Zahl der Messungen ist nicht beschränkt. Auch bei mehreren Messungen entsteht keine kritische Lichtbelastung des Patienten. Von wenigen Patienten wird jedoch das weiße Licht/Flackerlicht als subjektiv zu grell empfunden.
7. Wie hoch ist die Reproduzierbarkeit bei Messungen am Auge?
Besser ± 50 mm, das entspricht einem mittleren postoperativen Fehler von kleiner 0,05 dpt.
Im klinischen Einsatz wurden mittlere Standardabweichungen von 31.9 µm (15 Messungen, Dr.Haigis, Univ.-Augenklinik Würzburg) und 33.4 µm (20 Messungen Dr.Vogel, Univ.-Augenklinik, Mainz) gemessen. Die Variabilität zwischen verschiedenen Untersuchern betrug 37.7 µm (4 Untersucher, Dr.Haigis, Univ.-Augenklinik Würzburg) und 29,8 mm (5 Untersucher, Dr. Vogel, Univ.-Augenklinik, Mainz).
Dr. Wilfried Bissmann
Carl Zeiss
Ophthalmologische Geräte
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Letzte Änderung: 24.Juli 2000